Do, 09:44 Uhr
19.02.2026
Erneut Geflügelpest in Nordthüringen
10.500 Tiere müssen getötet werden
Im Kyffhäuserkreis ist in einem Putenbestand mit ca. 10.500 Tieren der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Der Landkreis hat alle vorgesehenen Maßnahmen angeordnet, von Verordnungen für den gesamten Kreis wolle man aber absehen...Update, 12.43 Uhr, Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises
Im Kyffhäuserkreis wurde die Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb nachgewiesen, Symbolbild (Foto: emw)
Als gegen Ende des vergangenen Jahres die Geflügelpest am Stausee Kelbra wütetete, kam der Kyffhäuserkreis vergleichsweise glimpflich davon, rund 150 verendete Tiere fand man im Kreisgebiet, die Geflügelbetriebe blieben von dem Ausbruch weitestgehend verschont. Zum Vergleich: bei den Nachbarn in Mansfeld-Südharz raffte die Krankheit rund 6.000 Wildvögel dahin.
Der nun bekannt gewordene Fall von aviärer Infleuenza ist für den Moment auf einen Betrieb begrenzt, woher der "Eintrag" kam, sei noch unklar, ist aus dem Landratsamt zu erfahren. In dem Betrieb waren zuvor erhöhte Tierverluste aufgetreten. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises hat daraufhin eine Betriebssperre angeordnet und amtliche Proben entnommen, die am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) untersucht wurden.
Durch das TLV wurde das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 am Dienstag nachgewiesen. Die Ergebnisse wurden mit Untersuchungen durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut am gestrigen Mittwoch bestätigt. Es erfolgte die Differenzierung auf ein HPAI-Virus vom Subtyp H5N1.
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt werden alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Dazu gehören unter anderem eine tierschutzgerechte Tötung der Puten des betroffenen Bestandes unter amtlicher Aufsicht und die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie die Einrichtung einer Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Eine entsprechende Allgemeinverfügung werde aktuell vorbereitet, teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit, für den Moment sollten die Auswirkungen aber räumlich begrenzt bleiben und nicht den gesamten Kreis betreffen.
Neben dem Kyffhäuserkreis ist auch der Landkreis Sömmerda von der Schutz- und Überwachungszone betroffen. Die genauen Grenzen sowie die in den Sperrzonen geltenden Maßnahmen werden durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der beiden betroffenen Landkreise mit einer Allgemeinverfügung festgelegt.
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin, damit weitere Fälle von Geflügelpest verhindert werden.
Geflügelpest in Deutschland und Thüringen
Seit September 2025 sind in Deutschland und auch Thüringen verstärkt Geflügelpestnachweise durch das HPAI-Virus vom Subtyp H5N1 zu verzeichnen. Aktuelle Fälle bei Wildvögeln in Thüringen zeigen, dass das Virus sich noch in der Umwelt befindet. So wurden seit dem 01. Januar bei 21 Wildvögeln in den Landkreisen Altenburger Land, Gotha, Sömmerda, im Saale-Orla-Kreis und dem Unstrut-Hainich-Kreis sowie in den Städten Gera und Erfurt das H5N1-Virus nachgewiesen.
Ebenso erfolgten seit Beginn des Jahres 2026 in 23 Betrieben mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln der Nachweise von Geflügelpest in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Sachsen. In Thüringen wurde HPAI vom Subtyp H5N1 zuletzt am 31.10.2025 in einem Geflügelbestand im Landkreis Nordhausen festgestellt.
Diese Fälle zeigten, wie bedeutsam die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmenmaßnahmen für den Schutz der eigenen Geflügelhaltung ist, teilt das Thüringer Gesundheitsministerium mit. Bürgerinnen und Bürger seien aufgerufen, Funde insbesondere von verendeten wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln oder Kranichen dem jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert.
Im Zusammenhang mit der Geflügelpest wird zudem auf eine davon unabhängige Meldeverpflichtung für die Haltung von Geflügel hingewiesen. Bisher nicht gemeldetes Geflügel oder gehaltene Vögel müssen beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet werden.
Weitere Informationen sind bei den zuständigen Thüringer Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und auf der Homepage des Sozialministeriums zu finden.
Update, 12.43 Uhr, Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises
Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Betrieb festgelegt. Dies betrifft im Kyffhäuserkreis die Orte Günserode, Papiermühle Seega und Oberbösa.
Mit einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb wurde eine Überwachungszone eingerichtet. Davon sind im Kyffhäuserkreis die Orte die folgenden Gemeinden und Gemeindeteile betroffen:
Entsprechend erlässt auch das Landratsamt Kyffhäuserkreis heute eine Allgemeinverfügung, die zum 20. Februar 2026 in Kraft tritt. In den genannten Orten müssen die Geflügelbestände überwacht und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Es gelten in diesen Orten für Geflügel und Geflügelprodukte Verbringungsverbote. Zudem gilt in den genannten Orten ein Aufstallungsgebot für Geflügel.
Zusätzlich zur angeordneten Aufstallung in den genannten Orten empfehlen wir sämtlichen Tierhaltern von Geflügel und gehaltenen Vögeln im Landkreis die freiwillige Aufstallung. Dies gilt insbesondere für größere gewerbliche Geflügelhalter, Haltungen in der Nähe zu Gewässern, Flüssen oder Bachläufen sowie anderen Aufenthaltsorten von Wild- und Wassergeflügel. Sofern eine Aufstallung nicht realisierbar ist, sollte zumindest die Fütterung nicht im Freien erfolgen, sondern in den Stall verlegt werden.
Autor: red
Im Kyffhäuserkreis wurde die Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb nachgewiesen, Symbolbild (Foto: emw)
Als gegen Ende des vergangenen Jahres die Geflügelpest am Stausee Kelbra wütetete, kam der Kyffhäuserkreis vergleichsweise glimpflich davon, rund 150 verendete Tiere fand man im Kreisgebiet, die Geflügelbetriebe blieben von dem Ausbruch weitestgehend verschont. Zum Vergleich: bei den Nachbarn in Mansfeld-Südharz raffte die Krankheit rund 6.000 Wildvögel dahin.
Der nun bekannt gewordene Fall von aviärer Infleuenza ist für den Moment auf einen Betrieb begrenzt, woher der "Eintrag" kam, sei noch unklar, ist aus dem Landratsamt zu erfahren. In dem Betrieb waren zuvor erhöhte Tierverluste aufgetreten. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises hat daraufhin eine Betriebssperre angeordnet und amtliche Proben entnommen, die am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) untersucht wurden.
Durch das TLV wurde das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 am Dienstag nachgewiesen. Die Ergebnisse wurden mit Untersuchungen durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut am gestrigen Mittwoch bestätigt. Es erfolgte die Differenzierung auf ein HPAI-Virus vom Subtyp H5N1.
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt werden alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Dazu gehören unter anderem eine tierschutzgerechte Tötung der Puten des betroffenen Bestandes unter amtlicher Aufsicht und die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie die Einrichtung einer Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Eine entsprechende Allgemeinverfügung werde aktuell vorbereitet, teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit, für den Moment sollten die Auswirkungen aber räumlich begrenzt bleiben und nicht den gesamten Kreis betreffen.
Neben dem Kyffhäuserkreis ist auch der Landkreis Sömmerda von der Schutz- und Überwachungszone betroffen. Die genauen Grenzen sowie die in den Sperrzonen geltenden Maßnahmen werden durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der beiden betroffenen Landkreise mit einer Allgemeinverfügung festgelegt.
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin, damit weitere Fälle von Geflügelpest verhindert werden.
Geflügelpest in Deutschland und Thüringen
Seit September 2025 sind in Deutschland und auch Thüringen verstärkt Geflügelpestnachweise durch das HPAI-Virus vom Subtyp H5N1 zu verzeichnen. Aktuelle Fälle bei Wildvögeln in Thüringen zeigen, dass das Virus sich noch in der Umwelt befindet. So wurden seit dem 01. Januar bei 21 Wildvögeln in den Landkreisen Altenburger Land, Gotha, Sömmerda, im Saale-Orla-Kreis und dem Unstrut-Hainich-Kreis sowie in den Städten Gera und Erfurt das H5N1-Virus nachgewiesen.
Ebenso erfolgten seit Beginn des Jahres 2026 in 23 Betrieben mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln der Nachweise von Geflügelpest in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Sachsen. In Thüringen wurde HPAI vom Subtyp H5N1 zuletzt am 31.10.2025 in einem Geflügelbestand im Landkreis Nordhausen festgestellt.
Diese Fälle zeigten, wie bedeutsam die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmenmaßnahmen für den Schutz der eigenen Geflügelhaltung ist, teilt das Thüringer Gesundheitsministerium mit. Bürgerinnen und Bürger seien aufgerufen, Funde insbesondere von verendeten wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln oder Kranichen dem jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert.
Im Zusammenhang mit der Geflügelpest wird zudem auf eine davon unabhängige Meldeverpflichtung für die Haltung von Geflügel hingewiesen. Bisher nicht gemeldetes Geflügel oder gehaltene Vögel müssen beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet werden.
Weitere Informationen sind bei den zuständigen Thüringer Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und auf der Homepage des Sozialministeriums zu finden.
Update, 12.43 Uhr, Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises
Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Betrieb festgelegt. Dies betrifft im Kyffhäuserkreis die Orte Günserode, Papiermühle Seega und Oberbösa.
Mit einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb wurde eine Überwachungszone eingerichtet. Davon sind im Kyffhäuserkreis die Orte die folgenden Gemeinden und Gemeindeteile betroffen:
- Greußen
- Kirchengel
- Grüningen
- Topfstedt (Niedertopfstedt und Obertopfstedt)
- Feldengel
- Holzengel
- Trebra
- Niederbösa
- Günserode
- Seega
- Göllingen
- Hachelbich
- Rottleben
- Bendeleben
- Bad Frankenhausen
- Seehausen
- Oldisleben
- Sachsenburg
- Gorsleben
- Bahnhof Heldrungen
- Etzleben
- Esperstedt
Entsprechend erlässt auch das Landratsamt Kyffhäuserkreis heute eine Allgemeinverfügung, die zum 20. Februar 2026 in Kraft tritt. In den genannten Orten müssen die Geflügelbestände überwacht und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Es gelten in diesen Orten für Geflügel und Geflügelprodukte Verbringungsverbote. Zudem gilt in den genannten Orten ein Aufstallungsgebot für Geflügel.
Zusätzlich zur angeordneten Aufstallung in den genannten Orten empfehlen wir sämtlichen Tierhaltern von Geflügel und gehaltenen Vögeln im Landkreis die freiwillige Aufstallung. Dies gilt insbesondere für größere gewerbliche Geflügelhalter, Haltungen in der Nähe zu Gewässern, Flüssen oder Bachläufen sowie anderen Aufenthaltsorten von Wild- und Wassergeflügel. Sofern eine Aufstallung nicht realisierbar ist, sollte zumindest die Fütterung nicht im Freien erfolgen, sondern in den Stall verlegt werden.