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Fr, 15:11 Uhr
20.08.2021
Polizeimeldungen

Fahren ohne Fahrerlaubnis und Drogen

Während einer Verkehrskontrolle gegen 16:10 Uhr in der Innenstadt von Eisleben wurde ein 38-jähriger Fahrer eines Motorrollers gestoppt. Bei der Kontrolle seiner Ausweispapiere konnte dieser seinen Führerschein nicht vorweisen. In der weiteren Folge räumte er ein, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist...

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Nach weiterer Befragung wegen des Konsums von Alkohol oder Drogen, gab dieser an am vorherigen Abend Cannabis konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Schnelltest reagierte positiv. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet. Das Weiterfahren mit dem Motorroller wurde ihm untersagt.
Ihn erwarten nun mehrere Anzeigen in verschiedenen Deliktsbereichen.

In Sangerhausen wurde gegen 16:25 Uhr eine 38-jährige Fahrzeugführerin eines Volkswagens kontrolliert. Die in diesen Deliktsbereichen mehrfach bekannte Fahrerin war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und gab auch zu, bewusst ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Während der Kontrolle stellte die Polizei auch äußere Anzeichen von Drogenkonsum fest.
Die Fahrerin gab zu, dass sie kürzlich eine Bahn „Speed“ zu sich genommen hatte, was auch durch den durchgeführten Test bestätigt wurde. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt und eine Blutprobenentnahme veranlasst. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden gegen sie eingeleitet.

Ebenfalls in Sangerhausen wurden gegen 19:45 Uhr zwischen dem Kaufland und dem Netto- Markt in Sangerhausen ein Fahrradfahrer festgestellt, welcher sein Fahrrad zu einem Pedelec umgebaut hatte. Dem 31-jährigen Fahrer wurde eröffnet, dass man für derartige Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis und ein Versicherungskennzeichen benötige. Beides konnte nicht vorgewiesen werden. Weiterhin wurde äußere Anzeichen von Drogenkonsum festgestellt. Der Fahrer teilte schließlich mit, dass er einen Joint im Laufe des Tages geraucht hatte. In seinem Rucksack wurden auch noch geringe Mengen an Drogen gefunden. Die Drogen und das umgebaute Fahrzeug wurden sichergestellt und eine Blutprobenentnahme im Klinikum durchgeführt.Ermittelt wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren unter berauschender Mittel.


Autor: nis

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