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Fr, 16:27 Uhr
23.09.2016
Zertifizierter Mediator

Neue Berufsbezeichnung

Mediatoren und Streitparteien mussten lange darauf warten: Jetzt hat die Bundesregierung Vorschriften für die bisher nicht geregelte Qualifikation von außergerichtlichen Streitschlichtern erlassen: Wer die neue Berufsbezeichnung „Zertifizierter Mediator“ führen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) hin. Die „Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren“ (ZMediatAusbV) wurde kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Diese sieht vor, dass ein „zertifizierter Mediator“ zukünftig sowohl eine Ausbildung im Umfang von mindestens 120 Stunden nachzuweisen hat, als auch eine sogenannte Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Streitschlichtung absolviert haben muss. Die bei der Ausbildung zu behandelnden Themen sind detailliert festgelegt.

Weiterhin schreibt die Verordnung Fallzahlen und Fortbildung eines zertifizierten Mediators vor. Dr. Ute Jähner, Geschäftsführerin Recht und Fair Play der IHK, betont: „Für Mediatoren, die nicht zertifiziert sind, bestehen weiterhin keine Anforderungen an Ausbildung oder spezielle Qualifikation.“

Die noch im Verordnungsentwurf verlangte Grundlagenqualifikation und der Nachweis praktischer Erfahrungen seien entfallen. Außerdem werde trotz Bedenken auch von Seiten der IHK-Organisation keine zentrale Prüfstelle für die Zertifizierung von Mediatoren eingeführt. „Die Folge: Mediatoren müssen sich von keiner Institution akkreditieren lassen“, so Jähner weiter. „Er oder sie zertifiziert sich gewissermaßen selbst, wenn die Voraussetzungen nach der neuen Verordnung erfüllt sind.
Autor: red

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