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Ahrtal

Über eine Million Euro für Flutopfer

Sonnabend, 25. März 2023, 08:32 Uhr
Der im Oktober 2021 aufgrund der Flutkatastrophe im Ahrtal gegründete mildtätige Verein „HUK hilft“ hat bis heute über eine Millionen Euro (1.001.500 Euro) ausgezahlt. Damit wurden Menschen finanziell unterstützt, die insbesondere durch dieses Ereignis unverschuldet in Not geraten sind...

„Nach wie vor machen die Bilder vor allem aus dem Ahrtal betroffen, denn viele Schäden sind noch immer sichtbar und Sanierungsarbeiten halten an. Umso mehr freut es uns, dass wir mit unseren Spenden von mittlerweile über eine Million Euro dabei helfen konnten, die entstandene Not zu lindern“, sagt Dr. Kerstin Bartels, ehrenamtliche Vorstandsvorsitzende von HUK hilft.

Sturmtief „Bernd“ hatte im Juli 2021 zu Deutschlands bisher größter Flutkatastrophe nach der Hamburger Sturmflut von 1963 geführt. Insgesamt waren bei der Jahrhundert-Flut mehr als 180 Menschen ums Leben gekommen, die entstandenen Schäden allein in Deutschland wurden auf 33 Milliarden Euro geschätzt. Aus diesem Anlass hat sich der Verein „HUK hilft“, der mit 10 Millionen Euro ausgestattet ist, zum Ziel gesetzt, vor allem Personen mit Wohnsitz in Deutschland finanziell zu unterstützen, die in eine ihre Existenz gefährdende Notlage geraten sind. Das Ziel ist dabei jedoch nicht der vollständige Ausgleich von erlittenem Leid.

Bereits gleich nach Gründung des Vereins konnten im Rahmen der Katastrophen-Erlasse der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erste kleinere Zahlungen jeweils in Höhe von max. 5.000 Euro vorgenommen werden. Nach weiteren steuerrechtlichen und formellen Klärungen, die im Zusammenhang mit einer Vereinsgründung zu beachten sind, erfolgten ab Januar 2022 bis heute jeweils Zahlungen zwischen 5.000 bis 100.000 Euro pro Antrag. Der maximale Förderbetrag pro Fall liegt laut Förderrichtlinie des Vereins bei 100.000 Euro.

„Auch wenn wir im ersten Schritt fast überwiegend Menschen unterstützt haben, die durch die Flutkatastrophe betroffen waren, so steht der Verein doch allen Menschen offen“, ergänzt Bartels abschließend. Gefördert werden grundsätzlich natürliche Personen, die unverschuldet in eine ihre Existenz in Gänze gefährdende Notlage geraten sind. Die Notlage muss auch nach Abzug erfolgter externer Leistungen, wozu beispielsweise Versicherungen oder staatliche Hilfen zählen, bestehen. Unterstützt werden zudem Menschen, die unter die Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 AO fallen, also infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Einen Antrag findet man unter www.hukhilft.de
Autor: red

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