Mehrbedarf vom Jobcenter
Zuschuss für digitale Ausstattung von hilfebedürftigen Schülerinnen und Schülern
Mittwoch, 03. Februar 2021, 08:25 Uhr
Das Jobcenter kann einen Mehrbedarf für digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht zusätzlich zu den laufenden Leistungen gewähren. Ein entsprechender Antrag zur Kostenübernahme kann formlos gestellt werden...
Somit können ab dem 1. Januar 2021
entstandene Aufwendungen für alle benötigten Endgeräte (z.B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör, z. B. Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) anerkannt werden. Die Höhe des Mehrbedarfs wird im Einzelfall auf der Grundlage der schulischen Vorgaben ermittelt.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass im Haushalt noch kein geeignetes digitales Endgerät für die Teilnahme am Schulunterricht zur Verfügung steht und auch die Schule keine
Ausleihmöglichkeiten bietet. Eine Bestätigung der Schule oder des Schulträgers, dass ein Computer notwendig ist und nicht ausgeliehen werden kann, und ein Kostenangebot (z.B. von einem Internethändler) sind vorzulegen. Nach der Bewilligung seitens des Jobcenters und dem anschließenden Kauf muss ein Beleg dafür eingereicht werden.
Autor: nisSomit können ab dem 1. Januar 2021
entstandene Aufwendungen für alle benötigten Endgeräte (z.B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör, z. B. Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) anerkannt werden. Die Höhe des Mehrbedarfs wird im Einzelfall auf der Grundlage der schulischen Vorgaben ermittelt.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass im Haushalt noch kein geeignetes digitales Endgerät für die Teilnahme am Schulunterricht zur Verfügung steht und auch die Schule keine
Ausleihmöglichkeiten bietet. Eine Bestätigung der Schule oder des Schulträgers, dass ein Computer notwendig ist und nicht ausgeliehen werden kann, und ein Kostenangebot (z.B. von einem Internethändler) sind vorzulegen. Nach der Bewilligung seitens des Jobcenters und dem anschließenden Kauf muss ein Beleg dafür eingereicht werden.
