Agentur für Arbeit zum Thema Berufsausbildung
Zusätzliches Geld auch in der Lehre
Dienstag, 02. August 2016, 17:27 Uhr
Finanzielle Unterstützung während der Berufsausbildung ist möglich. Viele Jugendliche starten nach den Ferien ins Berufsleben. Doch manchmal reicht das Lehrlingsentgelt nicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Hier kann die Agentur für Arbeit Sangerhausen die Auszubildenden mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen.
BAB erhalten Auszubildende, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben sie mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Es kann grundsätzlich sowohl die betriebliche als auch die außerbetriebliche Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf finanziell unterstützt werden. Der Antrag sollte unbedingt vor Beginn der Ausbildung gestellt werden.
Leider werden viele Anträge zu spät oder nicht vollständig eingereicht. Das verzögert die Auszahlung. Die Abgabe der Antragsunterlagen sollte möglichst persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Dann kann vor Ort geprüft werden, ob alles vollständig ist.
Antragsunterlagen erhalten die jungen Leute bei der Agentur für Arbeit Sangerhausen. Auch eine telefonische Anforderung der Unterlagen ist möglich. Hier hilft ein einfacher kostenfreier Anruf für die Antragstellung unter der Servicerufnummer 0800 4 5555 00 weiter. Neu ist in diesem Jahr auch die Möglichkeit, das Internet auf www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik Mein eService nach Anmeldung zu nutzen.
Uta Mayer
(Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Sangerhausen)
Autor: jmBAB erhalten Auszubildende, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben sie mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Es kann grundsätzlich sowohl die betriebliche als auch die außerbetriebliche Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf finanziell unterstützt werden. Der Antrag sollte unbedingt vor Beginn der Ausbildung gestellt werden.
Leider werden viele Anträge zu spät oder nicht vollständig eingereicht. Das verzögert die Auszahlung. Die Abgabe der Antragsunterlagen sollte möglichst persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Dann kann vor Ort geprüft werden, ob alles vollständig ist.
Antragsunterlagen erhalten die jungen Leute bei der Agentur für Arbeit Sangerhausen. Auch eine telefonische Anforderung der Unterlagen ist möglich. Hier hilft ein einfacher kostenfreier Anruf für die Antragstellung unter der Servicerufnummer 0800 4 5555 00 weiter. Neu ist in diesem Jahr auch die Möglichkeit, das Internet auf www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik Mein eService nach Anmeldung zu nutzen.
Uta Mayer
(Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Sangerhausen)
