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Di, 10:32 Uhr
22.09.2026
Stromrabatt für Wärmepumpe und Wallbox:

Nur sieben von 20 Anbietern geben ihn in allen Tarifen weiter

Wer eine neue Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher besitzt, kann mit reduzierten Netzentgelten seine Stromkosten deutlich senken. Das betrifft in Deutschland schätzungsweise 1,7 Millionen Haushalte. Doch wie einfach sie den Rabatt bekommen, hängt vom Stromanbieter ab...

Bild:
Wallbox (Foto: Menno de Jong auf Pixabay)

Eine aktuelle Finanztip-Abfrage unter 20 großen Anbietern zeigt: Zwölf von 20 großen Stromanbietern geben den besonders attraktiven Modul-2-Rabatt nur über spezielle Tarife weiter, die teurer sein können. Nur sieben Anbieter berücksichtigen ihn in allen Tarifen – also auch im normalen Haushaltsstromtarif.

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„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb nachhaken und den Anbieter wechseln, wenn der aktuelle Versorger die Weitergabe des Rabatts unnötig kompliziert macht“, sagt Benjamin Weigl, Energieexperte bei Finanztip. Verbraucher haben beim Anschluss ihres Geräts drei Rabatt-Varianten (Module) zur Auswahl.

Zwölf Anbieter setzen einen Spezialtarif voraus
Dabei geht es um mehrere Hundert Euro im Jahr: In einer Finanztip-Musterrechnung für einen Berliner Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh liegt die Ersparnis durch Modul 2 im Jahr 2026 bei über 300 Euro. Hinzu kommen allerdings die Kosten für einen separaten Stromzähler.

Modul 2 reduziert den verbrauchsabhängigen Teil der Netzentgelte um 60 Prozent und bringt bei Wärmepumpen mit höherem Verbrauch oder beim Betrieb mehrerer steuerbarer Geräte den größten Rabatt.

Die Finanztip-Abfrage zeigt: Zwölf der 20 befragten Anbieter geben den Modul-2-Rabatt nur über spezielle Tarife weiter – beispielsweise über einen Wärmepumpen-, Autostrom- oder Ladestromtarif. Das sind Badenova, EnBW, Entega, Montana, MVV Energie, Naturstrom, NEW, Pfalzwerke/123energie, Rheinenergie, Sachsenenergie, die Stadtwerke München und Vattenfall.

In diesen Spezialtarifen sind die reduzierten Netzentgelte bereits in den angezeigten Preisen berücksichtigt. Allerdings können spezielle Stromtarife für Wärmepumpen und Wallboxen etwas teurer sein. Das gilt insbesondere für Auto- und Ladestromtarife.

Nur sieben der 20 befragten Anbieter berücksichtigen den Rabatt nach eigenen Angaben in allen Stromtarifen – also auch im normalen Haushaltsstromtarif: E.ON, Enercity, EWE, Lichtblick, Mainova, N-Ergie und Octopus Energy. Der Anbieter TEAG äußerte sich nicht zu der Anfrage.

„Wer den Modul-2-Rabatt nutzen möchte, kann prinzipiell auch einen normalen Haushaltsstromtarif auswählen. Das bietet sich vor allem an, wenn man mehrere steuerbare Geräte wie Wallbox, Wärmepumpe und Speicher an einem Stromzähler betreiben möchte”, erklärt Weigl.

Pauschalrabatt meist unkomplizierter
Als einfache Alternative gibt es den Pauschalrabatt nach Modul 1, den fast alle 20 befragten Stromanbietern automatisch über einen normalen Haushaltsstromtarif weitergegeben. Voraussetzung ist, dass das Gerät beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet und Modul 1 dort hinterlegt ist.

Der Rabatt liegt nach Finanztip-Recherche 2026 zwischen 108 und 196 Euro brutto im Jahr. Ein zusätzlicher Stromzähler ist dafür nicht notwendig.

Zeitabhängiger Rabatt teilweise nicht umsetzbar
Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitabhängige Netzentgelte und kann sich für Haushalte auszahlen, die ihren Verbrauch flexibel in günstige Stunden verschieben können. Voraussetzung dafür ist ein Smart Meter. Nur E.ON, Enercity, EWE, Lichtblick, Mainova, Octopus Energy und Rheinenergie geben nach Finanztip-Anfrage diese zeitabhängigen Netzentgelte an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

Finanztip empfiehlt, sich die Weitergabe des Netzentgeltrabatts schriftlich bestätigen zu lassen und später auf der Stromrechnung zu prüfen.

Hintergrund
Netzentgelte sind Gebühren, die Verbraucher über ihre Stromrechnung für die Nutzung des Stromnetzes bezahlen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt.

Bei einer hohen Netzauslastung darf der örtliche Netzbetreiber den Strombezug dieser Geräte vorübergehend drosseln. Als Ausgleich für die Möglichkeit des Eingriffs erhalten die Haushalte reduzierte Netzentgelte. Stromanbieter sind nicht verpflichtet, die reduzierten Netzentgelte an ihre Kunden weiterzugeben. Das teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) Finanztip auf Anfrage mit.
Autor: psg

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