Mo, 16:20 Uhr
31.08.2026
Polizeimeldungen
Schwerpunktkontrollen in und um Kelbra durchgeführt
Am Sonntag fanden in und um Kelbra sogenannten Schwerpunktkontrollen statt. Im Fokus stand dabei die Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeugführer im Straßenverkehr. Die Kräfte der Landespolizei Sachsen-Anhalt unter Federführung des Polizeireviers Mansfeld-Südharz wurden dabei auf Grund der regionalen Besonderheit auch von Beamten der Thüringer Landespolizei unterstützt...
Im Zuständigkeitsbereich des Landes Sachsen-Anhalt wurden insgesamt 24 Verstöße nach § 24a StVG festgestellt, d.h. 24 Personen führten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Dabei wurden im Schnelltest Substanzen wie THC, Kokain, Amphetamine und Methamphetamine Nachgewiesen. Daraus resultierend ergaben sich eine große Anzahl von Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Ein Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug war nicht pflichtversichert. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Weiterhin wurden 18 weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet. U.a. waren dabei nicht ordnungsgemäße technische Veränderungen an Fahrzeugen und das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten.
Die Ergebnisse der Thüringer Kollegen waren ähnlich. So wurden mindestens elf Personen unter Einfluss von Betäubungsmittel fahrend im Straßenverkehr festgestellt und vier Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Dabei wurde auch eine nicht geringe Menge an Crystal Meth gefunden und beschlagnahmt. Gegen 13 Fahrzeugführer wurden Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt.
Autor: nisIm Zuständigkeitsbereich des Landes Sachsen-Anhalt wurden insgesamt 24 Verstöße nach § 24a StVG festgestellt, d.h. 24 Personen führten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Dabei wurden im Schnelltest Substanzen wie THC, Kokain, Amphetamine und Methamphetamine Nachgewiesen. Daraus resultierend ergaben sich eine große Anzahl von Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Ein Fahrzeugführer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug war nicht pflichtversichert. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Weiterhin wurden 18 weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet. U.a. waren dabei nicht ordnungsgemäße technische Veränderungen an Fahrzeugen und das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten.
Die Ergebnisse der Thüringer Kollegen waren ähnlich. So wurden mindestens elf Personen unter Einfluss von Betäubungsmittel fahrend im Straßenverkehr festgestellt und vier Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Dabei wurde auch eine nicht geringe Menge an Crystal Meth gefunden und beschlagnahmt. Gegen 13 Fahrzeugführer wurden Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt.