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Do, 13:20 Uhr
13.08.2026
Sangerhausen

Bürgerbegehren gegen Ansiedlung von Rüstungsindustrie gestartet

In Sangerhausen ist offiziell ein Bürgerbegehren gegen die Bereitstellung städtischer Grundstücke westlich der Kernstadt für die Ansiedlung von Rüstungsindustrie gestartet. Der entsprechende Antrag wurde bei der Stadtverwaltung eingereicht...

Mit dem Bürgerbegehren sollen die Bürgerinnen und Bürger über folgende Frage entscheiden: „Soll die Stadt Sangerhausen darauf verzichten, gemeindliche Grundstücke westlich der Kernstadt für die Ansiedlung von Rüstungsindustrie durch Eigentumsübertragung (z.B. durch Verkauf, Schenkung, Tausch), Vermietung, Verpachtung oder Einräumung sonstiger Nutzungsrechte bereitzustellen?“

Die Initiatoren sind überzeugt, dass die Ansiedlung eines Rüstungsunternehmens eine Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen auf die Entwicklung der Stadt, ihr Selbstverständnis sowie die Nutzung kommunaler Flächen darstellt und deshalb von der Bürgerschaft selbst entschieden werden sollte.

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Siegbert Grießer, eine der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, erklärt: „Die mögliche Ansiedlung eines Rüstungsunternehmens ist eine Entscheidung von großer Tragweite für die Zukunft unserer Stadt. Eine derart grundlegende Weichenstellung darf nicht im stillen Kämmerlein des Oberbürgermeisters oder im Stadtrat entschieden werden. Die Bürgerinnen und Bürger von Sangerhausen müssen selbst das letzte Wort haben. Es geht um ihre Stadt, ihre Lebensqualität und die Frage, welche Entwicklung wir für kommende Generationen wollen.“

So geht es jetzt weiter Nach der Einreichung des Bürgerbegehrens prüft die Stadtverwaltung zunächst die rechtliche Zulässigkeit des Antrags. Im Rahmen dieses Verfahrens erstellt die Stadt eine Kostenschätzung der Folgen der beantragten Entscheidung. Diese Kostenschätzung wird Bestandteil der Unterschriftensammlung.

Anschließend beginnt die Sammlung der notwendigen Unterstützungsunterschriften. Für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens müssen rund 2.000 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Sangerhausen gesammelt werden.

Wird die erforderliche Zahl erreicht und das Bürgerbegehren als zulässig festgestellt, muss sich zunächst der Stadtrat mit dem Anliegen befassen. Übernimmt der Stadtrat die Forderung nicht, ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Dann haben alle Wahlberechtigten in Sangerhausen die Möglichkeit, direkt über die Zukunft der betreffenden Flächen abzustimmen.

Die Initiatoren werben für eine sachliche und transparente Debatte und laden alle Einwohnerinnen und Einwohner ein, sich aktiv am demokratischen Entscheidungsprozess zu beteiligen.
Siegbert Grießer, Elvira Herrmann, Dr. Peter Gerlinghoff
Autor: red

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