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Di, 10:35 Uhr
23.12.2025
Meine Meinung

E-Scooter-Unfälle: Viel Leid könnte vermieden werden

Auch in Nordhausen machen Unfälle mit E-Scootern immer wieder Schlagzeilen. Hat man bei der Zulassung von E-Scootern im Jahre 2019 für deutsche Städte wirklich alles bedacht? Nicht nur Unfallchirurgen schlagen Alarm. nnz-Kolumnist Bodo Schwarzberg hat sich damit ein wenig beschäftigt...

E-Scooter (Foto: Mircea Iancu auf Pixabay) E-Scooter (Foto: Mircea Iancu auf Pixabay)
„Die meisten Verletzungen betreffen den Kopf“, heißt es in einem mdr-Beitrag über Unfälle mit Elektrorollern vom Frühjahr dieses Jahres, der sich mit einer unfallchirurgischen Studie beschäftigt. Danach folgen mit weitem Abstand Brustkorb, Arme und Hände. Besonders oft bedeuten Kopfverletzungen Schädelfrakturen und Gehirnblutungen.

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Das Statistische Bundesamt registrierte für das Jahr 2024 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, 26,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Es gab 27 Tote (2023 22) Tote und 1.513 Personen wurden schwer verletzten.

Trotz dieser alarmierenden Zahlen besteht bis heute in Deutschland keine generelle Helmpflicht für E-Scooterfahrer, - wegen der auf 20 km/h begrenzten Geschwindigkeit. Wer aber mal versuchen sollte, wovon ich ausdrücklich abrate, seinen Kopf mit 20 km/h gegen eine Hauswand zu schlagen, der wird sich, falls er oder sie es danach noch kann, nach dem wahrscheinlichen Aufenthalt auf der Intensivstation, künftig gewiss für den Helm entscheiden.

Aus meiner Sicht hat der Gesetzgeber bei der Zulassung von E-Scootern versagt. Wer zu Fuß durch unsere Städte geht, stellt schnell fest, dass Polizei und Ordnungsamt meist nicht zu sehen sind, wenn ein E-Scooterfahrer mal wieder mit seinem bis zu 20 km/h schnellen Gefährt auf dem Gehweg angerauscht kommt und mit nur Zentimetern Abstand überholt. Dabei sind Gehwege normalerweise, falls diese nicht extra für elektrische Roller freigegeben sind, tabu für diese Fahrzeuge.

Die Rollerfahrer müssen Radwege und Fahrradstraßen benutzen, und, falls diese nicht vorhanden sind, dann aber zum Leidwesen der Autofahrer, die Straßen. – Erst hätte man also die Kontrollmöglichkeiten durch die zuständigen Behörden ebenso ausbauen müssen, wie Radwege.

Aber auch der mit E-Scooter-Unfällen oft in Zusammenhang stehende Alkoholkonsum zeigt, dass die Rollerpiloten, leider meist zu Recht glauben, sie kommen unkontrolliert von der Party nach Hause. Das Statistische Bundesamt belehrt uns, dass 49 Prozent der mit dem E-Scooter Verunfallten jünger als 25 Jahre sind und in weit mehr als der Hälfte der Unfälle Alkohol im Spiel ist. Viele Fahrerinnen und Fahrer scheinen dabei nicht zu wissen, dass für sie dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten, dass sie für Verstöße ebenso mit Führerscheinentzug und Punkten im Fahreignungsregister und mit saftigen Bußgeldern bestraft werden können – sofern die Polizei sie erwischt.

Vor wenigen Tagen kam mir als Fußgänger am helllichten Tag ein verbotenerweise gleich mit zwei unbehelmten und jauchzenden Jugendlichen bestandener E-Roller in voller Fahrt auf dem Radweg am Bebelplatz in Richtung Töpferstraße entgegen. Ich drehte mich nach dem Duo um und stellte erschrocken fest, dass die beiden bei Rot über die Fußgängerampel in Richtung Kino fuhren. – Ohne dass sie genau sehen konnten, ob aus Richtung Taschenberg ein Fahrzeug kommt.

Bei solchem Verhalten nützen die vorgeschriebenen zwei unabhängigen Bremsen, Klingel und Licht nichts. Im Digitalzeitalter bräuchte es hier andere Regeln: Es kann doch zum Beispiel nicht so schwer sein, Roller zu konstruieren, die nur fahren können, wenn sie mit einer Person bestellt sind. Das wäre vor allem bei den in Großstädten besonders viel benutzten Mietrollern sinnvoll, in die einige Anbieter auch bereits Apps mit Reaktionstests für die Fahrer integrieren - um selbigen, falls betrunken, keinen Start zu erlauben. Nur müssten diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben sein.

Denn wer als Fußgänger von einem Scooterfahrer angefahren und verletzt wird, hat derweil noch schlechte juristische Karten: Laut ADAC müssen Geschädigte dem Fahrer seine Schuld am Unfall nachweisen. Geplant ist aber nun wenigstens, die Gefährdungshaftung einzuführen, was bedeutet, dass der Halter bereits auf Grund der Betriebsgefahr, unabhängig vom persönlichen Verschulden, haftet. All das hätte man bereits 2019 erledigen müssen – vor der E-Scooter-Zulassung.

Wie dringend hier gehandelt werden müsste, zeigen ja auch die enormen Kosten, die den Versicherern durch E-Scooterunfälle entstehen: Laut dem Gesamtverband der Versicherer belaufen sich die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherer auf durchschnittlich 3.850 Euro für jeden dieser Unfälle.

Und noch zwei ganz anderer Aspekte zum Schluss: Bekanntermaßen geht der durchschnittliche Deutsche täglich nur noch wenige 100 Meter pro Tag, was, die Gesundheitsdaten der Krankenversicherer zeigen es, auf den von der Evolution als „Bewegungstier“ geplanten Organismus Mensch, durch Übergewicht, Arthrose, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes zunehmend schlimme Auswirkungen hat. Mit E-Scootern wird nun aber vielfach die sprichwörtlich letzte Meile, etwa von der Bushaltestelle nach Hause, auch noch dem Zufußgehen entzogen. Ist das aus gesundheitspolitischer Sicht, auch in Verbindung mit der Unfallgefahr, wirklich sinnvoll?

Und schließlich wachsen die Zweifel an der Entlastung der Umwelt durch E-Scooter: Denn nachgewiesen ist, dass nur wenige Menschen das Auto wegen der Möglichkeit, einen E-Scooter zu nutzen, wirklich stehen lassen. Das heißt, die Umwelt profitiert an dieser Stelle nicht, im Gegenteil.

Zudem werden für die Herstellung der Lithium-Akkus irgendwo in der Welt Steinbrüche angelegt, Landschaften zerstört und viel Energie aufgewendet, wobei das Recycling nach wie vor eher stiefmütterlich behandelt wird. Außerdem sind die tollen Roller mittlerweile oft beliebte Wegwerfartikel, die gerade von Sharing-Anbietern mitunter bereits nach wenigen Wochen entsorgt und ersetzt werden müssen. Immer wieder vermodern sie auch in Parks, oder zersetzen sich unbemerkt in Flüssen, Seen und Gestrüpp.

All das hätte man vielleicht durchdenken sollen, bevor die E-Scooter im Jahre 2019 durch die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) auf deutsche Kommunen und Straßen losgelassen wurden und das Kraftfahrtbundesamt Bertriebserlaubnisse erteilte.

Dennoch entbinden die zahlreichen Fragezeichen, die hinter die Nutzung von E-Scootern geschrieben werden müssen, den Fahrer oder die Fahrerin nicht von ihrer eigenen Verantwortung, wenn sie auf ein solches Gefährt steigen:

Bereits am 29. Mai 2019, also im Jahr der E-Scooter-Zulassung appellierte der Asklepios-Krankenhauskonzern auf seiner Webseite an die zu erwartenden hunderttausenden Roller-Nutzer: „Auf E-Scootern mit 20 km/h unterwegs-Neuro- und Unfallchirurgen appellieren gemeinsam: Schützt Eure Köpfe! Tragt einen Helm!“

In Nordhausen zumindest scheinen viele Scooter-Nutzer allein auf Glück und ihren Schutzengel zu vertrauen.

Bodo Schwarzberg
Autor: psg

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Kommentare
KeinKreisverkehr
23.12.2025, 10:56 Uhr
Das Leid der Scooterfahrer
Wann kommt eigentlich der verpflichtende Helm für Autofahrer? Der Löwenanteil der Verletzungen bei KFZ Unfällen sind Kopfverletzungen. Auch hier hätte man mit einer Helmpflicht enormes Potential.

Wenn keine Radwege sind dann muss man auf die Straße ausweichen, zum "Leidwesen" der Autofahrer. Nur leider erduldet ein nicht ganz kleiner Anteil der Lenker diese "Beeinträchtigung" nicht einfach, sondern rächt sich mit Hupe und dichtem Überholen. Fahren Sie Mal mit dem Roller auf der Straße. Nach der dritten Nahtoderfahrung durch zu enges Überholen durch PKW (je nach Straße auch 40 Tonner) fahren sie auch wieder auf dem Fußweg.
Manchmal erlebe ich die sogar alle 3 an einem Nachmittag bei meinem 3,5km Arbeitsweg.

(Wer hier jetzt hineininterpretiert, dass ich das Überfahren von roten Ampeln oder Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgängern rechtfertigen will ist selbst schuld.)

Man braucht halt vernünftige Randinfrastruktur. Nicht nur aufgemalte Linien. Da sind wir uns einig.

Ich finde es auch ulkig, dass Sie hier Fahrradstraßen aufführen als wären die ja quasi immer als Alternative verfügbar. Gibt's in Nordhausen überhaupt eine einzige?
deralte
23.12.2025, 11:47 Uhr
Das Problem......
....liegt auf der Seite der Kontrollmöglichkeiten. Ich kann jeden Ordnungshüter verstehen, der einem wild gewordenen Radfahrer/Rollerfahrer aus dem Weg geht, jeden motorisierten Verkehrsteilnehmer, der für einen RadFAHRER auf dem "Zebrastreifen" eine Vollbremsung macht. Wenn sie sich nicht besonders dumm anstellen, sind Rad-/Rollerfahrer nicht zur Verantwortung zu ziehen und das wissen sie.
Ehe ich nach einer Lösungsmöglichkeit gefragt werde: Ich kenne keine.
Kobold2
23.12.2025, 12:42 Uhr
Recht einseitige Betrachtung
Man hat das Gefühl hier, hier für seinen Frust einen Schuldigen gefunden zu haben. Ich halte einen Helmpflicht auch für angebracht, dann aber gleichgesetzt auch für Radfahrer. Dem stehen aber die Mietmodelle von Scootern und Rädern in größeren Städten aber entgegen. Touristen, die spontan eine Stadt per Rad oder Scooter erkunden möchten , haben halt recht selten einen Helm dabei. Beim Bewegen im Verkehr fehlt es an Akzeptanz, vor allem bei den sich so zahlreichen für unfehlbar haltenen PKW-Fahrern. Da gibt es die Rotlichtsünder genauso, wie die Ignoranten anderer bestehender Regeln. Auf der einen Seite beschwert man sich gern, wenn verbotswidrig der Gehweg benutzt wird und auf der anderen Seite wünscht man sich Scooter und Radfahrer genau dahin, wenn der Radweg fehlt und die besagten Gefährte vor einem sind, weil die aufsteigenden Aggressionen nicht beherrscht werden. Bei Lithiumabbau haben wir das gleiche Phänomen. Für Scooter, E-Autos, etc. ist es schädlich und verwerflich, aber bei Handys, Tablets, Laptops, Akkuwerkzeugen, Kopflampen fürs Nachtwandern, mobilen GPS und Navigationsgeräten, usw. scheinbar nicht?
rasska86
23.12.2025, 21:08 Uhr
Entfremdung der Verkehrspolitik
Wer gesetzlich regelt, dass die Scooter eine Versicherung /Nummernschild brauchen, auf Radwegen oder der Straße zu fahren haben, gleichzeitig aber keine Helmpflicht verordnen , ist meiner Meinung nach völlig fehl am Platz. Gesunder Menschenverstand hätte so etwas besser regeln können...
Im Übrigen halte ich diese Art der Fortbewegung für total ungesund, gefährlich und völlig überflüssig. 🚶🏃
Danke für den Beitrag und ein frohes Weihnachtsfest dem ganzen Team 🎄🧑‍🎄
Herbert53
23.12.2025, 23:27 Uhr
Gibt es eigentlich Nutzungsregeln?
Meine persönliche Erfahrung zu E-Scootern und deren Benutzern in einer größeren deutschen Stadt, in der ich häufiger bin.

Die Fußwege werden zugeparkt.
Die Nutzer sind oft weit unter 16 Jahre alt.
Die Nutzer sind oft zu zweit darauf unterwegs.
Es wird entgegen der Verkehrsrichtung gefahren.
Es wird ganz selbstverständlich auf dem Fußweg gefahren.
Ich habe noch nie einen Nutzer mit Helm gesehen.
Es wird bei Umstieg in einen Zug bis auf den Bahnsteig oder sogar bis zur Zugtüre gefahren.
Leihgeräte bleiben einfach auf dem Bahnsteig vor der Zugtüre stehen.
Wenn man nicht vorsorglich auf dem Gehweg beiseite springt, hört man schon mal im Vorbeirauschen "Weg da oder ich fxck deine Mutter".
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