Fr, 13:12 Uhr
27.06.2025
Novellierte SED-Unrechtsbereinigungsgesetze treten in Kraft
Gute Neuigkeiten für die Betroffenen der SED-Diktatur
Zum 1. Juli tritt das Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in Kraft. Mit dieser Novelle werden langjährige Forderungen von Betroffenenverbänden und Aufarbeitungsinstitutionen erfüllt...
Ziel ist es, soziale Härten zu mindern und Verfahren zu vereinfachen. Der Bundestag verabschiedete die Reform im Januar 2025 einstimmig ein starkes politisches Signal für Solidarität mit den Opfern der SED-Diktatur.
Opferrente: Mehr Anerkennung, weniger Hürden
Künftig erhalten anerkannte Opfer politischer Verfolgung eine monatliche Opferrente in Höhe von 400 Euro statt bisher 330 Euro. Ab 2026 wird diese Ehrenpension jährlich an die Rentenentwicklung angepasst. Der Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit entfällt die Opferrente wird damit zum Ausdruck staatlicher Anerkennung und nicht länger als Sozialleistung verstanden.
Gesundheitliche Folgeschäden: Anerkennung wird einfacher
Die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden wird durch eine kriterienbasierte Vermutungsregelung erleichtert. Wer bestimmte Haft- oder Verfolgungserfahrungen sowie typische Gesundheitsschäden nachweist, profitiert künftig von einer Beweislastumkehr ein wichtiger Fortschritt, insbesondere für ältere Betroffene mit posttraumatischen Belastungen.
Zwangsausgesiedelte und Zersetzungsopfer erhalten neue Ansprüche
Zwangsausgesiedelte der Aussiedlungsaktionen Ungeziefer (1952) und Kornblume (1961) erhalten für den erlittenen Heimatverlust eine einmalige Leistung von 7.500 Euro unabhängig von früheren Unterstützungszahlungen. Auch Personen, die außerhalb der DDR Opfer von Zersetzungsmaßnahmen durch das Ministerium für Staatssicherheit wurden, können künftig eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung beantragen.
Stärkung der beruflich Verfolgten und verfolgten Schüler
Auch beruflich Verfolgte und verfolgte Schüler profitieren: Die Ausgleichsleistungen steigen auf bis zu 291 Euro monatlich und werden ebenfalls dynamisiert. Das Partnereinkommen wird bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht mehr berücksichtigt. Zugleich wird die für einen Anspruch nötige Verfolgungszeit von drei auf zwei Jahre verkürzt.
Zweitantragsrecht für früher abgelehnte Fälle
Das neue Gesetz stellt klar: Abgelehnte Rehabilitierungsanträge aus der Zeit vor der Gesetzesnovelle 2019 etwa von ehemaligen DDR-Heimkindern können nun im Rahmen eines Zweitantrags erneut gestellt werden, wenn sich die Rechtslage inzwischen verbessert hat.
Härtefallfonds für wirtschaftlich Bedürftige
Ein bundesweiter Härtefallfonds für besonders bedürftige Verfolgte wird bei der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte eingerichtet. Dort können künftig individuelle Unterstützungsleistungen beantragt werden eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Versorgung.
Ein Meilenstein der Aufarbeitung
Dr. Peter Wurschi, Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen, begrüßt die Reform: Diese Novelle ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit. Besonders freut mich, dass es gelungen ist, die einmalige Leistung auch für die in Thüringen wohnhaften und bei den Aktionen 1952 oder 1961 zwangsweise Ausgesiedelten im Gesetz mit zu verankern. Die pauschale Summe von 7.500 Euro entschädigt bei Weitem nicht den Heimatverlust, aber sie anerkennt das rechtsstaatswidrige Handeln in der DDR. Viele Betroffene erfahren nun endlich die gesellschaftliche und materielle Anerkennung, die ihnen zusteht.
Autor: redZiel ist es, soziale Härten zu mindern und Verfahren zu vereinfachen. Der Bundestag verabschiedete die Reform im Januar 2025 einstimmig ein starkes politisches Signal für Solidarität mit den Opfern der SED-Diktatur.
Opferrente: Mehr Anerkennung, weniger Hürden
Künftig erhalten anerkannte Opfer politischer Verfolgung eine monatliche Opferrente in Höhe von 400 Euro statt bisher 330 Euro. Ab 2026 wird diese Ehrenpension jährlich an die Rentenentwicklung angepasst. Der Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit entfällt die Opferrente wird damit zum Ausdruck staatlicher Anerkennung und nicht länger als Sozialleistung verstanden.
Gesundheitliche Folgeschäden: Anerkennung wird einfacher
Die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden wird durch eine kriterienbasierte Vermutungsregelung erleichtert. Wer bestimmte Haft- oder Verfolgungserfahrungen sowie typische Gesundheitsschäden nachweist, profitiert künftig von einer Beweislastumkehr ein wichtiger Fortschritt, insbesondere für ältere Betroffene mit posttraumatischen Belastungen.
Zwangsausgesiedelte und Zersetzungsopfer erhalten neue Ansprüche
Zwangsausgesiedelte der Aussiedlungsaktionen Ungeziefer (1952) und Kornblume (1961) erhalten für den erlittenen Heimatverlust eine einmalige Leistung von 7.500 Euro unabhängig von früheren Unterstützungszahlungen. Auch Personen, die außerhalb der DDR Opfer von Zersetzungsmaßnahmen durch das Ministerium für Staatssicherheit wurden, können künftig eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung beantragen.
Stärkung der beruflich Verfolgten und verfolgten Schüler
Auch beruflich Verfolgte und verfolgte Schüler profitieren: Die Ausgleichsleistungen steigen auf bis zu 291 Euro monatlich und werden ebenfalls dynamisiert. Das Partnereinkommen wird bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht mehr berücksichtigt. Zugleich wird die für einen Anspruch nötige Verfolgungszeit von drei auf zwei Jahre verkürzt.
Zweitantragsrecht für früher abgelehnte Fälle
Das neue Gesetz stellt klar: Abgelehnte Rehabilitierungsanträge aus der Zeit vor der Gesetzesnovelle 2019 etwa von ehemaligen DDR-Heimkindern können nun im Rahmen eines Zweitantrags erneut gestellt werden, wenn sich die Rechtslage inzwischen verbessert hat.
Härtefallfonds für wirtschaftlich Bedürftige
Ein bundesweiter Härtefallfonds für besonders bedürftige Verfolgte wird bei der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte eingerichtet. Dort können künftig individuelle Unterstützungsleistungen beantragt werden eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Versorgung.
Ein Meilenstein der Aufarbeitung
Dr. Peter Wurschi, Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen, begrüßt die Reform: Diese Novelle ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit. Besonders freut mich, dass es gelungen ist, die einmalige Leistung auch für die in Thüringen wohnhaften und bei den Aktionen 1952 oder 1961 zwangsweise Ausgesiedelten im Gesetz mit zu verankern. Die pauschale Summe von 7.500 Euro entschädigt bei Weitem nicht den Heimatverlust, aber sie anerkennt das rechtsstaatswidrige Handeln in der DDR. Viele Betroffene erfahren nun endlich die gesellschaftliche und materielle Anerkennung, die ihnen zusteht.