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Sa, 20:51 Uhr
17.12.2022
Geschwisterkindregelung

CDU-Fraktion liefert schnelle und verlässliche Lösungen für Eltern und Kommunen

Mit dem am 13.12.2022 beschlossenen Gesetzespaket wird die Geschwisterkindregelung und die Fortsetzung der Schulgeldfreiheit für zahlreiche soziale Berufe in Sachsen-Anhalt verlängert. Dies ist ein wichtiges Zeichen an alle Eltern, Auszubildende und die Träger zahlreicher sozialer Einrichtungen...

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Dazu erklärt der Sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull: „Gerade aufgrund der anhaltenden Energiekrise und in Zeiten von steigender Inflation ist es unsere Aufgabe, Familien und junge Menschen auch in Zukunft zu entlasten. So verlängern wir die aktuelle Regelung der Kitagebühren für Geschwisterkinder und setzen auch die erfolgreiche Schulgeldfreiheit fort. Als CDU-Fraktion beweisen wir mit dem Gesetzentwurf, dass wir für eine verlässliche Sozialpolitik stehen und unsere Kitas qualitativ und quantitativ den Bedürfnissen der Träger, der Erzieher und der Eltern entsprechend ausstatten. Daher war es uns enorm wichtig, die Schulgeldfreiheit für die Erzieherausbildung ebenfalls zukunftssicher zu verankern.

Der Jugendpolitische Sprecher, Tim Teßmann, dazu weiter:„Auch die Zuweisung von mehr als 600.000€ im Bereich der Kinder und Jugendarbeit sowie der Neuregelung der Mittelverteilung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit mittels Flächenfaktor ist ein deutliches Signal an unsere Kommunen, dass wir den Jüngsten unserer Gesellschaft - auch auf dem Land - eine Perspektive für ein gutes Leben bieten.

Wir senden mit dem Paket ein klares Zeichen an die Bundesregierung. Wir erwarten eine schnelle und verlässliche Lösung auch über das Jahr 2023 hinaus. Die versprochene finanzielle Beteiligung durch das „Kita-Qualitätsgesetz“ darf für die Länder nicht zu Kosten durch die Hintertür werden.“






Autor: nis

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