So, 13:01 Uhr
13.03.2016
Landtagswahl 2016
Notfalls genügt der Ausweis
"Das Recht auf freie Wahlen ist ein hohes Gut, das ein wichtiges demokratisches Grundrecht und ein wichtiger Stützpfeiler unserer Demokratie ist", erklärt Landrätin Dr. Klein.
Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist in 5 Wahlkreise aufgeteilt: Wahlkreis 31 (Sangerhausen), Wahlkreis 32 (Eisleben), Wahlkreis 33 (Saalekreis - hierzu gehört die Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land), Wahlkreis 40 (Querfurt - hierzu gehört die Stadt Allstedt) und Wahlkreis 18 (Aschersleben - hierzu gehört die Stadt Arnstein).
Durch das Kreiswahlbüro in Sangerhausen werden die Wahlkreise 31 und 32 betreut. Hier sind am Wahltag rund 100.550 wahlberechtigte Männer und Frauen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die 137 Urnenwahllokale sind von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Grundsätzlich genügt die Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte, so dass der Wahlvorstand feststellen kann, dass der bzw. die Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr hat, sollte seinen Personalausweis dabei haben, um sich gegenüber dem Wahlvorstand ausweisen zu können.
Pressestelle der Kreisverwaltung