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Ärger mit der Axa Unfall-Kombirente - was tun?

Montag, 13. August 2018, 09:20 Uhr
Die Axa Versicherung AG hatte Ende Juni Tausenden Kunden mit der Kündigung ihrer Unfall-Kombirentenverträge gedroht, sollten sie nicht bis zum 15. August 2018 erklären, diese in eine Existenzschutzversicherung umwandeln zu lassen. Viele Versicherte haben sich zwischenzeitlich bei den Verbraucherzentralen gemeldet...


Die Axa hat eigenen Angaben zufolge die Frist mittlerweile bis zum 15. März 2019 verlängert. Die Hamburger Verbraucherschützer raten, den eigenen Versicherungsschutz bis zu diesem Zeitpunkt in Ruhe zu überdenken und beim Versicherer Widerspruch gegen die angedrohte Kündigung einzulegen. "Die Axa darf die laufenden Unfall-Kombirentenverträge unserer Auffassung nach überhaupt nicht ordentlich kündigen", meint Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

"Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass das Produkt nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde", berichtet Becker-Eiselen. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist eine ordentliche Kündigung laufender Verträge seitens der Versicherungsgesellschaften nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen. "Hieraus könnte man schlussfolgern, dass die Kündigung der Unfall-Kombirente von Seiten der Axa unzulässig ist", so Becker-Eiselen.

Die von der Axa als Alternative zur Unfall-Kombirente angebotene Existenzschutzversicherung bietet Betroffenen laut Verbraucherzentrale Hamburg weitaus schlechtere Konditionen. Versicherte erhalten nur bis zum 67. Lebensjahr eine Rente und bei einer Krebserkrankung sogar nur noch 60 Monate. Trotzdem ist die Existenzschutzversicherung deutlich teurer als die Unfall-Kombirente.

"Diesen Brocken muss man nicht einfach so herunterschlucken", meint Becker-Eiselen. Betroffene sollten sich bei der Axa schriftlich beschweren, Widerspruch gegen die angedrohte Kündigung einreichen und den Vorstand des Versicherers auffordern, auf das ordentliche Kündigungsrecht zu verzichten. "Gleichzeitig ist es sinnvoll, die von der Axa gewährte Fristverlängerung zu nutzen, um Ausschau nach einem besseren Angebot zu halten", rät die Versicherungsexpertin. Verbraucher, die sich bei der Axa bereits zurückgemeldet haben, sollten nachfragen, ob die spätere Frist auch für sie gilt und sie eine möglicherweise übereilte Entscheidung nochmals revidieren können.

Für junge Menschen könnte es sinnvoller sein, eine richtige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, für ältere Personen käme unter Umständen auch die Existenzschutzversicherung der Axa in Frage. Mit zunehmendem Alter sinkt die Wahrscheinlichkeit, einen guten und günstigen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit zu bekommen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg berät zu allen Fragen rund um die Axa Unfall-Kombirente. Weitere Informationen sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherschützer unter www.vzhh.de
Autor: red

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