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Mo, 13:22 Uhr
24.10.2016
Aus dem Landtag

Flächendeckende Befragung

Am heutigen Montag startet Sachsen-Anhalts Sozialministerium eine flächendeckende Befragung aller Kindertageseinrichtungen im Land. Die Träger der 1774 Kindereinrichtungen werden gebeten, bis Ende November Daten zu jeder ihrer Einrichtungen, zu Kostenstrukturen und zum Personal zu übermitteln.
Diese Evaluierung ist der für das kommende Jahr geplanten Novellierung des Kinderförderungsgesetzes vorgeschaltet. „Wir hoffen auf große Beteiligung“, so Sozialministerin Petra Grimm-Benne. „Die Ergebnisse sollen dazu dienen, wichtige Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Ausgestaltung der Kinderbetreuung in Sachen-Anhalt zu beantworten.“ Auch für die weitere Jugendhilfeplanung seien sie ein wertvolles Pfund.

Die Befragung ist eine wesentliche Komponente der Evaluierung der aktuellen Kinderförderungsgesetzes (KiFöG). Entwickelt haben den Fragebogen Forscher und Forscherinnen des Zentrums für Sozialforschung Halle der Martin-Luther-Universität im Dialog mit Experten aus dem Ministerium, aus kommunalen Spitzenverbänden und von Trägern.

Gefragt wird unter anderem nach Öffnungs- und Schließzeiten, nach der Größe der Einrichtung, dem Alter der bereuten Kinder, nach Betreuungszeiten, Kooperationen, nach der Qualifikation des Personals und in einem großen Block nach Kostenstrukturen, nach Personal- und Sachkosten zum Beispiel, nach Betriebskosten und den Kosten im Zusammenhang mit der Verpflegung.

Hintergrund der Evaluierung ist einerseits die im KiFöG festgeschriebene Verpflichtung, die Kita-Finanzierung zu überprüfen. „Das ist der Kernauftrag, aber wir tun mehr“, so Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Im Vorfeld der jetzt angelaufenen Befragung seien im Frühjahr an repräsentativ ausgewählten Kitas die tatsächliche Betreuungszeit der Kinder in Krippen, Kitas und Horten erhoben worden.
Parallel arbeite die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin an einer verwaltungswissenschaftlichen Analyse.

Wie haben sich die Kosten eines Kita-Platzes seit der letzten Gesetzesnovelle von 2013 entwickelt und welche Faktoren sind dafür maßgeblich? Solche Fragen wolle man anschließend solide beantworten können, nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines Urteils des Landesverfassungsgerichts, welches in einigen wenigen Punkten dem Gesetzgeber noch etwas aufgegeben habe.

„Insgesamt entsteht so ein wertvoller Datenpool“, sagte die Ministerin. Er werde wichtige Daten als Grundlage für die anstehende Gesetzesnovellierung liefern und helfen, Fragen zur Kinderbetreuung detaillierter beantworten zu können.

Beim Landesjugendamt soll eine Datenbank für ein IT-Programm aufgebaut werden, das hilft, Verwaltungsprozessen im Kita-Bereich effizient abzuwickeln und gleichzeitig vielfältige Informationen bereitstellt, die Arbeits- und Planungsgrundlage in der Jugendhilfe benötigt werden.
Grimm-Benne: „Ich verspreche mir davon viel. Die bislang dafür eingesetzte Software konnte die Anforderungen nicht mehr erfüllen.“
Autor: red

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